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Erklärung der Internationalen Untersuchungskommission zur Wahrheitsfindung über die US-Präsidentschaftswahlen

Internationale Pressemitteilung

Die Internationale Untersuchungskommission zur Wahrheitsfindung über Wahlen trat am 28. November in einer vom Schiller-Institut veranstalteten Anhörung zusammen, um Zeugenaussagen über Unregelmäßigkeiten und Wahlbetrug bei den US-Präsidentschaftswahlen zu hören. Es folgt die Erklärung, die heute von dem angesehenen Juristengremium veröffentlicht wurde. Einige Mitglieder der Kommission gaben zusätzlich eigene Stellungnahmen ab.

Erklärung der Internationalen Untersuchungskommission zur Wahrheitsfindung über Wahlen (International Investigative Commission for Truth in Elections)

5. Dezember 2020

Juristenkommission:

1. Marino Elsevyf (Dominikanische Republik): Rechtsanwalt; Mitglied des Internationalen Martin-Luther-King-Tribunals 1995

2. Simón Levy (Mexiko): Rechtsanwalt, Doktor der Rechtswissenschaften an der Nationalen Autonomen Universität von Mexiko (UNAM), ehemaliger Staatssekretär für Tourismus in Mexiko

3. David Meiswinkle (Vereinigte Staaten): Rechtsanwalt im Bundesstaat New Jersey

4. Juan Francisco Soto (Argentinien): Fachanwalt für Verfassungsrecht, Rechtsberater der Binational Yacyretá Entity (paraguayisch-argentinischer Yacyretá-Staudamm).

Zeugen:

1. William Binney

2. Harley Schlanger

3. Oberst Richard Black (i.R.)

4. Senator Mario Scavello

5. Bennie Smith

6. Leah Hoopes

Am Samstag, dem 28. November 2020, fand auf Zoom ein virtuelles Treffen mit einer Gruppe von Anwälten und Rechtsexperten statt, die als Juristenkommission fungierten, um die Aussagen von sechs Zeugen zu einem angeblichen Wahlbetrug bei den US-Wahlen anzuhören, bei denen bereits vor dem 3. November 2020 eine Rekordzahl von Briefwahlscheinen eingegangen waren.

Die Zeugen machten Aussagen zu verschiedenen ihnen bekannten Problemen und Vorfällen bei den jüngsten Präsidentschaftswahlen und brachten ihre diesbezüglichen Erkenntnisse zum Ausdruck.

Zusammenfassend: Die Zeugen berichteten über eine ganze Reihe von Vorfällen, die sie als Verstöße gegen das Wahlgesetz und gegen den Schutz des Wahlrechts verstanden.

Aus ihren Beobachtungen schlossen sie, daß gegen das Wahlgesetz verstoßen wurde und daß die massiven Verstöße das Ergebnis eines organisierten und orchestrierten Plans zur Verletzung des Wahlgesetzes, insbesondere in den Swing-Staaten, waren. Diese könnten zu einer unfairen und illegalen Veränderung des Wahlergebnisses geführt haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Beispiele:

1. Die Unternehmen Smartmatic und Dominion sind Berichten zufolge Eigentümer von Wahlmaschinen und Software, die dazu verwendet wurden, das Wahlergebnis zu ändern und die Abstimmung zugunsten des demokratischen Präsidentschaftskandidaten zu beeinflussen, wie aus den der Kommission vorgelegten Zeugenaussagen hervorgeht. Es wurde über verfälschte Wahlergebnisse in Zusammenhang mit der Verwendung dieser speziellen Geräte in Venezuela und auf den Philippinen berichtet, und die Kommission wurde darüber informiert, daß die Verwendung dieser Stimmenzählmaschinen bei Wahlen in Ländern wie Schweden, der Schweiz, Norwegen und Großbritannien verboten wurde. Elektronischer Wahlbetrug wurde insbesondere in den Bundesstaaten Arizona, Georgia, Michigan, Pennsylvania, Nevada, Tennessee und Wisconsin angeführt.

2. William Binney, der ehemalige technische Direktor der National Security Agency (NSA), berichtete über Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit den Stimmenzählmaschinen und sprach über eine offensichtliche Unregelmäßigkeit, wo in einem Fall in Philadelphia angeblich um 3:00 Uhr morgens 100.000 Stimmen auftauchten, die alle für Joe Biden waren. Binney behauptete, er glaube, diese Anomalie könne unmöglich ohne die starke Möglichkeit von Betrug erklärt werden.

3. Bennie Smith, ein Wahlmaschinenexperte, sagte aus, daß in den Wahlmaschinen Algorithmusprogramme verwendet wurden, die eine Umverteilung von Stimmen zugunsten von Kandidaten der Demokratischen Partei bewirken und damit das Prinzip „eine Person, eine Stimme“ verletzen.

4. Der ehemalige Senator des Bundesstaates Virginia, Oberst Richard Black (i.R.), erklärte, daß die Umstände der US-Wahlen und der sie begleitenden organisierten Proteste den Unruhen während des arabischen Frühlings und den Umstürzen im Fernen Osten und in Osteuropa ähnlich seien.

Er verwies dabei auf die Brandstiftung in der St. John’s Kirche, die nur wenige Meter vom Weißen Haus entfernt ist, auf die Untergrabung der präsidialen Autorität und auf die wenig kritische Berichterstattung der Medien über die Unruhen und Krawalle.

Er berichtete auch über die in der Zeitschrift Defense One veröffentlichten Artikel, in denen pensionierte Offiziere praktisch einen Staatsstreich gegen Präsident Trump und seine Absetzung aus dem Präsidentenamt forderten, falls er das aktuelle Wahlergebnis nicht akzeptiere.

Black betonte, daß nach seiner Erfahrung als ehemaliger Bundesstaatssenator die überwiegende Mehrheit der Wähler, die einem bestimmten Präsidentschaftskandidaten ihre Stimme geben wollen, dann auch die anderen Kandidaten der gleichen Partei auf dem Wahlzettel ankreuzen. Daher erschien die ungewöhnlich große Zahl von Stimmzetteln unplausibel, die nur eine Stimme für den Präsidenten abgaben, die anderen Zeilen aber leer ließen. Das schien ihm das Vorliegen eines massiven Wahlbetrugs zu sein, wodurch ein Demokrat zum Präsidenten gemacht wurde, aber die Republikaner auf dem gesamten restlichen Wahlzettel, einschließlich der Wahl von Kongreßabgeordneten, Senatoren sowie Bundesstaats- und Kommunalabgeordneten, siegreich waren.

5. Harley Schlanger, ein Sprecher des Schiller-Instituts, berichtete über die gemeldeten Stromausfälle in den frühen Morgenstunden der Wahlen, durch die auch die Wahlmaschinen ausfielen. Er nannte auch Berichte über unsachgemäße Anschlüsse der Wahlautomaten mit dem Internet sowie über Briefwahlzettel, die mit fehlenden Unterschriften oder ohne Überprüfung derselben eingingen. Er verwies auf die Entwicklungen in Georgia, Wisconsin und Arizona, wo Biden mit nur sehr geringem Vorsprung gesiegt haben soll.

Er sprach weiterhin über die engen geschäftlichen und politischen Verbindungen zwischen Lord Mark Malloch-Brown, dem Vorsitzenden von SGO, der Muttergesellschaft von Smartmatic, und dem milliardenschweren Finanzier des Arabischen Frühlings, George Soros. Er betonte ferner die unübersehbare Rolle der Wall Street, der City of London und des „Deep State“ als Akteure dieser Wahl.

Zur Sprache kam auch die Bedeutung der sogenannten „glitches“, plötzlicher elektronischer Stimmänderungen, die auf eine mögliche Wahlmanipulation durch die Software hindeuteten; gleiches gelte für verstecke Zugänge zu den Wahlmaschinen.

6. Leah Hoopes, republikanische Wahlhelferin aus Pennsylvania, sagte aus, daß ab 7:00 Uhr morgens am Wahltag in vielen Wahllokalen keine republikanischen Beobachter anwesend waren. Sie beobachtete, daß viele Wahlautomaten den Wählern nach der Stimmabgabe bei der Ausübung ihres Wahlrechts keinen Beleg aushändigten. Sie sagte, sie habe zwischen 50.000 und 70.000 ungeöffnete Stimmzettel ohne Herkunftsnachweis gesehen. Sie erklärte auch, daß sie sich eingeschüchtert und sehr verärgert gefühlt habe, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Sie erklärte, daß sie als Wahlbeobachterin einen Abstand von 6 Metern oder mehr einhalten mußte und daher nicht in der Lage war, die Stimmzettel von ihrem Standort einzusehen, geschweige denn anzufechten. Sie erklärte, daß viele Scanner nicht funktionierten und daß die Stimmen zweieinhalb Tage lang in einem Hinterzimmer ohne anwesende Beobachter ausgezählt wurden.

7. Mario Scavello, Senator des Bundesstaates Pennsylvania, sagte aus, daß es im Commonwealth of Pennsylvania keine Probleme mit den bisherigen Wahlmaschinen gegeben hätte, daß aber der Gouverneur von Pennsylvania die Wahlmaschinen in diesem Jahr dennoch außer Dienst gestellt und den Wählern in Pennsylvania die Einführung neuer, problematischer Wahlmaschinen zugemutet habe. Er sagte, diese Maschinen könnten eine Quelle für Wahlbetrug seien. Bei den Präsidentschaftswahlen 2020 wurden die neuen Wahlmaschinen zum ersten Mal eingesetzt.

8. Der mexikanische Journalist Daniel Marmolejo sprach im Rahmen einer Frage an die Zeugen über die Bedeutung von Scannern bei der Erstellung des Wahlprotokolls und die Anfälligkeit der elektronischen Stimmabgabe. Er verwies auf die Wahlen in Mexiko 2006, bei denen es zu Betrug an Andrés Manuel López Obrador, dem derzeitigen Präsidenten Mexikos, kam.

Die Kommission von Anwälten und Rechtsexperten hatte Gelegenheit, jeden der Zeugen zu befragen. Der Rechtsstreit, der gegenwärtig vor den Gerichten der Swing-Staaten geführt wird, wurde von den Zeugen thematisiert, und sie äußerten ernsthafte Besorgnis über Verletzungen des Wahlrechtsrechts und stellten in Frage, ob die Bundeswahlkommission Betrugsvorwürfen nachgehen würde.

Schließlich brachten alle Teilnehmer und die Mitglieder der Kommission ihre Wertschätzung für die Bemühungen des Schiller-Instituts bei der Organisation der Anhörung über möglichen Wahlbetrug in den Vereinigten Staaten zum Ausdruck.

Die Kommission hat die Aussagen von sechs glaubwürdigen Zeugen angehört und zog aus diesen Aussagen folgende Schlußfolgerungen:

1. Bei den US-Präsidentschaftswahlen vom 3. November 2020 gab es offenbar schwerwiegende Unregelmäßigkeiten, insbesondere in den wichtigsten Swing-Staaten, die legitime rechtliche und zivilrechtliche Fragen hinsichtlich der Verletzung von Wahlgesetzen sowohl auf Bundes- als auch auf bundesstaatlicher Ebene aufwerfen.

2. Die Kommission empfiehlt, daß in jedem Bundesstaat Beweise für Wahlbetrug gesichert werden müssen, deren Stichhaltigkeit durch forensische Tests, Prüfungen von Wahlautomaten, Expertenaussagen, Augenzeugenberichte sowie die Vernehmung von Zeugen vor Gericht festgestellt werden muß.

3. Gerichte müssen feststellen, ob Wahlbetrug, der offenbar stattgefunden hat, so erheblich und spürbar war, daß das Wahlergebnis so nachhaltig verändert und beeinflußt werden konnte, daß die Wahl in den Staaten, in denen Manipulationen oder Veränderung der Abstimmung stattgefunden haben, für null und nichtig erklärt werden müßte.

4. Die zuständigen Ausschüsse sollten in den Bundesstaaten, in denen Berichte über schwerwiegende Unregelmäßigkeiten vorlagen, einberufen werden. Wahlergebnisse können nicht für gültig erklärt werden, wenn ein „begründeter Zweifel“ besteht, daß sie möglicherweise durch Betrug entstanden sind. Darüber hinaus ist es eine verfassungsmäßige Verantwortung (vgl. die Verfassung der Vereinigten Staaten, 1787), die allen Bundestaaten obliegt, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, daß der Wählerwille geschützt wird.

5. Es müssen bundesweite strafrechtliche Untersuchungen über die Möglichkeit einer Verschwörung zur Untergrabung der Präsidentschaftswahlen von 2020 angestellt werden, und zwar nicht nur durch möglicherweise daran beteiligte inländische und interne Interessen, sondern auch durch die mögliche Verbindung zu ausländischen Agenten und/oder Ländern, die die Souveränität und die Freiheiten der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger verletzen wollen.

Zu den fragwürdigen Praktiken bei der Stimmabgabe, die von den Zeugen erwähnt wurden und die untersucht werden sollten, gehören:

1. Stimmabgabe durch dritte mittels einer ungezählten Anzahl unrechtmäßig erworbener Briefwahlscheine, die ohne Unterschriftenprüfung abgegeben wurden.

2. Republikanischen Wahlbeobachtern wurde das Recht verweigert, die Abstimmung zu beobachten und zu überwachen.

3. Republikanischen Wahlbeobachtern wurde der Zugang zur Überwachung von Briefwahlstimmen verweigert.

4. Unzulässige Stimmzettel wurden ausgezählt.

5. Fehlende Überprüfung von Unterschriften.

6. Erhalt von nicht angeforderten Briefwahlunterlagen.

7. Fernzugriff auf Wahlmaschinen.

8. Ferngesteuerte Eingriffe an Wahlgeräten.

9. Versteckte Zugänge zu diesen Geräten.

10. Nachlässige Kontrolle von Speicherkarten.

11. Vorzeitige Verarbeitung von Briefwahlzetteln.

12. Briefwahlzettel, die nicht beantragt wurden.

13. Wähler, die aus einem Bundesstaat weggezogen sind.

14. Die Integrität der Wahlgeräte und die Art und Weise, wie die Stimmen gezählt werden.

15. Scanner funktionieren nicht.

16. Der Einfluß der Nachrichtenmedien.

17. Der Einfluß von sozialen Netzwerken.

18. Der Einfluß von George Soros, Lord Mark Malloch-Brown und anderen.

19. Der Einfluß der Wall Street, der City of London und des „Deep State“.

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